1. ALLGEMEINES
Diese Bedingungen gelten ausschließlich als Grundlage für alle Lieferungsverträge und Lieferungen. Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Käufers sind, sofern sie mit unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen nicht übereinstimmen, für uns nicht verbindlich. Mündliche oder fernmündliche Vereinbarungen brauchen wir nur dann gegen uns gelten zu lassen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Unsere Angebote sind freibleibend. Grundsätzlich liefern wir nur an Wiederverkäufer, die ein offenes Ladengeschäft oder eine Waffenwerkstätte unterhalten. Schießstände werden von uns beliefert, wenn sie von Unternehmern oder Einzelpersonen gewerbsmäßig betrieben werden und eine behördliche Genehmigung besitzen. Unbekannte Auftraggeber werden gebeten, den entsprechenden Nachweis zu erbringen.
2. WAFFENHANDELS- UND SPRENGSTOFFGENEHMIGUNG
Waren, die dem Waffengesetz unterliegen, liefern wir nur an solche Firmen, die dafür eine gültige Waffenhandelsgenehmigung oder Herstellererlaubnis besitzen und uns das Vorhandensein durch Vorlage einer beglaubigten Abschrift oder Fotokopie nachweisen. Waren, die ihrer Art nach dem Sprengstoffgesetz unterliegen, werden nur bei Vorlage einer entsprechenden Genehmigung geliefert.
3. AUSFUHRLIEFERUNGEN/VERBRINGUNGEN
Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten – wenn nichts anderes vereinbart wurde – auch für alle Ausfuhrlieferungen und Verbringungen. Ausgenommen davon sind die unter Punkt 12 (Lieferungen) behandelten Franko-Lieferungen, die für den Export einer gesonderten Vereinbarung bedürfen. Aufträge für genehmigungspflichtige Waren können nur unter Vorbehalt der Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung angenommen werden, wobei sich der Käufer verpflichtet, entsprechende Antragsunterlagen zur Ausfuhrgenehmigung unaufgefordert beizubringen. Verkäufe außerhalb von Deutschland, auch in andere EU-Länder, von US geschützten Waren, die einer Genehmigung / Meldung bedürfen (i.d.R. Waffen u. Munition), bedürfen einer Ausfuhrgenehmigung nach US-Exportrecht des US State Departments.
4. KREDIT
An unbekannte Auftraggeber liefern wir bis zur Klärung der Kreditverhältnisse nur gegen Nachnahme oder Vorauszahlung. Wird Kredit-Lieferung gewünscht, bitten wir um Aufgabe von Referenzen.
5. ZAHLUNG
Rechnungsbeträge sind zahlbar innerhalb der vereinbarten Fristen. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der vereinbarten Frist gerät der Käufer ohne weitere Mahnung in Zahlungsverzug. In diesem Fall behalten uns rechtliche Schritte vor, dessen Kosten der Käufer zu tragen hat. Skonto kann nur bei Lastschrift Einzug gewährt werden. Wechsel nehmen wir nach vorhergehender Vereinbarung an und schreiben sie vorbehaltlich der Einlösung gut. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig. Für rechtzeitige Vorlage und Protest übernehmen wir keine Haftung. Bei Zahlungsverzug können wir sämtliche bestehenden Forderungen, auch soweit sie noch nicht fällig sind, sofort geltend machen. Im Falle der Nichtzahlung unserer Kaufpreisforderungen am Fälligkeitstag sind wir gem. § 288 BGB berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über den Basiszinssatz zu berechnen. Sollte ein Jahresbonus am Ende des Jahres gewährt werden, behalten wir uns vor, bei Überfälligkeit der Forderungen die Verzugszinsen mit dem Jahresbonus zu verrechnen. Alle bei Akkreditiven anfallenden Spesen und Kosten trägt der Käufer, ausgenommen Abwicklungsgebühren, die uns von deutschen Banken in Rechnung gestellt werden. Bankspesen, die bei Inkassi- und Clean-Payment-Zahlungen im Lande des Kunden (Käufers) entstehen, gehen zu dessen Lasten. Die zusätzliche Zahlungsprovision bei Clean-Payment-Zahlungen in Deutschland geht ebenso zu Lasten des Kunden (Käufers).
6. EIGENTUMSVORBEHALT
Wir liefern nur auf der Basis des nachstehend näher geschilderten Eigentumsvorbehaltes. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen.
a) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor (einschließlich Ne- benforderungen, Schadenersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln). Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.
b) Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Der Käufer tritt seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der o. a. genannten Art zustehen, an uns in Höhe seiner Forderungen ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen.
c) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Diese Befugnisse enden spätestens, sobald bei dem Kunden ein Eröffnungsgrund für ein Insolvenzverfahren im Sinne der Insolvenzordnung vorliegt
d) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
e) Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Sollte der gelieferte Gegenstand dennoch gepfändet, oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt sein, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall. Hat der Käufer die Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an den Verkäufer ab.
f) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
g) Nimmt der Verkäufer aufgrund des Eigentumsvorbehalts den Liefergegenstand zurück, gilt das nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer kann sich aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware freihändig befriedigen.
h) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Verkäufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und dem Verkäufer alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten.
i) Sämtliche Forderungen sowie die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt an allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen bleiben bis zu vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die der Verkäufer im Interesse des Käufers eingegangen ist, bestehen.
7. ZAHLUNGSRÜCKSTÄNDE
Bei bestehendem Zahlungsrückstand sind wir berechtigt, Lieferungen auszusetzen, bis zum Eingang der Zahlung oder Feststellung entsprechender Sicherheiten.
8. PREISE
Die Preise sind freibleibend und unverbindlich. Sie verstehen sich in „EURO“ ohne Mehrwertsteuer ab Neumarkt. Es ist uns jedoch freigestellt, bei Auslandslieferungen auch in der jeweiligen Landeswährung zu fakturieren. Die Berechnung erfolgt zu den jeweils gültigen Tagespreisen oder Lieferungen (nicht der Bestellung), falls nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Die z.T. auf den Lieferscheinen und Rückständen ausgedruckten Einzelpreise sind Notierungen vom Tage der Speicherung des Auftrages und für die Lieferung unverbindlich. Für die Berechnung gelten auch hier die jeweiligen Tagespreise (s.o.). Die in den Preislisten, Rechnungen, Lieferscheinen und Rückständen ausgedruckten unverbindlichen Ladenrichtpreis-Empfehlungen sind nach den allgemeinen Erfahrungssätzen kalkuliert und stellen lediglich eine Kalkulationshilfe dar. Sie befreien den Einzelhändler nicht davon, eigene Kalkulationen vorzunehmen. Die bei Büchern angegebenen Verkaufspreise müssen von unseren Kunden eingehalten werden, da es sich hier um gebundene Preise handelt. Zuwiderhandlungen werden von den Verlagen mit Konventionalstrafen geahndet.
9. MINDERMENGENZUSCHLAG
Für Aufträge mit einem Warenwert unter € 200,- ausschließlich Mehrwertsteuer, Verpackungs- und Versandspesen behalten wir uns vor, pro Auftrag einen Mindermengenzuschlag in Höhe von € 20,- zu erheben.
10. LIEFERTERMINE
Liefertermine sind erst dann für uns verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Höhere Gewalt, Rohstoffmangel, Streik, Ausbleiben von Zulieferungen unserer Lieferanten oder ähnliches, die die Fertigung, die normale Lagerhaltung oder den Transport behindern, entbinden uns von den eingegangenen Verpflichtungen.
11. SONDERAUSFÜHRUNGEN
Sonderausführungen können nur im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten gegen feste, unwiderrufliche Bestellungen bei Bewilligung angemessener Lieferzeiten und den erforderlichen Mehrpreisen (mind. 20 % Aufschlag) beschafft oder angefertigt werden. Eine Rücknahme ist ausgeschlossen.
12. LIEFERUNGEN
a) Wenn nicht anders vorgeschrieben wird bei Franko-Lieferungen von uns der jeweils billigste Versandweg gewählt. Werden vom Besteller Express-Lieferungen verlangt, so werden die dadurch entstehenden Mehrkosten in Rechnung gestellt.
b) Auf Gefahrgutsendungen, z. B. Jagd-, Randfeuer- oder pyrotechnische Munition behalten wir uns vor, einen Gefahrgutzuschlag zu erheben. Dies gilt auch bei Bestellungen mit einem Bestellwert ab € 1.500,00.
c) Wir behalten uns vor, Rückstände zu streichen oder kostenpflichtig nachzusenden.
d) Voraussetzung für Ansichts- oder Kommissionslieferungen ist die ausreichende Versicherung der zur Verfügung gestellten Ware durch den Besteller. Der Versand erfolgt unfrei.
13. TRANSPORTSCHÄDEN UND VERSAND
Der Versand erfolgt mit Transportmitteln unserer Wahl und grundsätzlich auf Kosten und Gefahr des Empfängers. Die Haftung erlischt für uns für alle ausgelieferten Gegenstände, sobald die Sendung dem jeweiligen Transportunternehmen (Post, Bahn, Spediteur, Paketdienste usw.) übergeben wurde. Beschädigte Sendungen sind grundsätzlich von Ihnen bei der Zustellung zu reklamieren. Ist eine Sendung verloren gegangen, und erlangen Sie davon Kenntnis, so ist dies sofort anzuzeigen. Auf dem Transport beschädigte Ware können wir unter keinen Umständen zurücknehmen oder den Schaden vergüten – außer im Rahmen der Transportversicherung. Schäden und Verluste, die während des Transportes entstanden sind, sind unverzüglich zu melden, damit wir sie – falls eine Transportversicherung besteht, zeitig bearbeiten können. Die Meldung ist uns unverzüglich unter Beifügung einer Bescheinigung des Frachtführers über die erfolgte Tatbestandsaufnahme zu übersenden. Als Transportschaden gilt der Schaden, der in der Zeit zwischen Ab- und Anlieferung entsteht. Die Transportversicherung tritt nur dann für den Schadensfall ein, wenn uns unverzüglich die erfolgte Tatbestandsaufnahme durch den Frachtführer nachgewiesen wird. Wir sind berechtigt, für jede Sendung eine Transportversicherung auf Kosten des Empfängers zu erheben, wodurch evtl. Transportschäden von uns abgedeckt werden.
14. MÄNGELRÜGE
Angaben über Qualität, Beschaffenheit, Abmessungen usw. sind nur als ungefähre Mittelwerte anzusehen. Beratung und Auskünfte über waffengesetzliche Bestimmungen, Einsatz und Anwendung von Waren erfolgen nach bestem Wissen unserer Mitarbeiter, jedoch unter Ausschluss jeglicher Haftung. Beanstandungen können wir nur berücksichtigen, wenn sie begründet sind und innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Ware geltend gemacht werden. Dies gilt nicht für versteckte Mängel, die der Besteller trotz eingehender Prüfung zunächst – spätestens nach 6 Monaten – nicht feststellen kann. Sie müssen jedoch sofort nach Feststellung schriftlich gerügt werden. Gelingt es uns nicht, die Mängel innerhalb angemessener Frist zu beseitigen oder fehlerfreien Ersatz zu liefern, hat der Käufer das Recht, den Kaufpreis angemessen zu mindern oder den Kauf rückgängig zu machen. Geleistete Zahlungen werden in letzterem Fall von uns erstattet. Andere Ansprüche, insbesondere Schadensansprüche aller Art, sind ausgeschlossen. Hinsichtlich der Verjährung der Gewährleistungsansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Ansprüche, die über den Warenwert hinausgehen, sind ausgeschlossen.
15. BERATUNGEN UND AUSKÜNFTE
z. B. über Verarbeitung, Eignung von Waren, erfolgen nach bestem Wissen unserer Mitarbeiter, jedoch unter Ausschluss jeglicher Haftung.
16. RÜCKNAHME VON WAREN
a) Bestellte und fest berechnete Ware wird – sofern es sich nicht um Mängelrügen (siehe Ziffer 15) handelt, grundsätzlich nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung unter Abzug von 15% des Warenwertes als Bearbeitungsgebühr zurückgenommen.
b) Beschädigte oder unvollständige Ware (z. B. fehlende Begleitpapiere oder Originalverpackung) wird nicht oder zu einem verminderten Betrag gutgeschrieben.
c) Sondermodelle, die wir extra beschafft haben, oder Sonderanfertigungen – siehe auch Ziffer 11 – werden grundsätzlich nicht zurückgenommen
d) Ohne Angabe von Rechnungsnummer und Rechnungsdatum kann keine Gutschrift
17. REPARATUREN
a) Ein Reparaturauftrag kommt zustande, wenn uns aufgrund des Kostenvoranschlages innerhalb von drei Wochen nach Versand an den Auftraggeber ein Auftrag erteilt wird.
b) Erfolgt kein Reparaturauftrag, wird der Reparaturgegenstand unfrei und versichert an den Auftraggeber zurückgesandt.
c) Reparaturen werden vorbehaltlich der Verfügbarkeit der notwendigen Ersatzteile ausgeführt.
d) Angaben über Dauer und Zeitpunkt des Abschlusses der Reparatur sind unverbindlich.
e) Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Die Berechnung erfolgt nach tatsächlich entstandenem Aufwand.
18. KOMMISSIONS- UND ANSICHTSLIEFERUNGEN
a) Der Empfänger von Kommissions- oder Ansichtssendungen verpflichtet sich mit der Annahme der Ware, diese sorgfältig zu behandeln und in Höhe ihres tatsächlichen Wertes gegen Verlust und Beschädigung zu versichern.
b) Originalverpackungen und Begleitpapiere (Garantieschein, Bedienungsanlei- tungen, Schussbilder etc.) sind sorgfältig aufzubewahren und unbeschädigt mit der Ware zurückzugeben.
c) Beschädigte oder unvollständig zurückgegebene Kommissions- oder Ansichtsware wird nicht angenommen, sondern zum vollen Wert fest berechnet.
19. URHEBERRECHT
Der Nachdruck unserer Kataloge und Preislisten im Ganzen oder in Auszügen ist nur mit unserer Einwilligung gestattet. Zuwiderhandlungen werden aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen gerichtlich verfolgt.
20. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
a) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist für beide Teile der Sitz der Firma, d. h. Neumarkt.
b) Gerichtsstand ist im Geschäftsverkehr mit allen Vollkaufleuten – auch für Klagen im Urkunden- oder Wechselprozess – für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ohne Rücksicht auf den Streitwert das Amtsgericht Neumarkt. Wir sind auch berechtigt, das für den Wohnsitz des Bestellers zuständige Amtsgericht und die jeweiligen Landgerichte anzurufen.
c) Gerichtsstand ist im Geschäftsverkehr mit allen anderen Personen – auch für Klagen im Urkunden- oder Wechselprozess – für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, soweit diese Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden, das Amtsgericht Neumarkt.
d) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
21. INFORMATIONSPFLICHTEN NACH ART. 13 DER DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG
Die Krico GmbH & Co.KG, Hinterer Fuchsberg 7, 92318 Neumarkt, erhebt und verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten unter den nachfolgend aufgeführten Maßgaben. Verantwortliche: Franziska Forster. Zweck der Verarbeitung ist die Vertragsdurchführung, zur Erfüllung der vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten, Berücksichtigung bei Rückrufaktionen, Direktwerbung. Die Rechtsgrundlage liegt bei Art.6 Abs. 1b DSGVO. Ohne eine Bereitstellung der Daten kann der Vertrag, oder eine Angebotserstellung nicht durchgeführt werden. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt. Eine Übermittlung in ein Drittland findet nicht statt. Die Dauer der Datenspeicherung ist für die Dauer der Zweckerreichung, soweit nicht handels- oder steuerrechtliche Erfordernisse (z.B. § 257 Abs. 4 HGB) etc. entgegenstehen. Sie haben ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung bzw. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten. Sie haben ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung, sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit Ihrer bei uns gespeicherten Daten. Haben Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten erteilt, haben Sie das Recht die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung bis zum Widerruf bleibt davon unberührt. Ferner haben Sie das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde (Landesbeauftragte für Datenschutz und für Informationsfreiheit NRW, Postfach 200444, 40102 Düsseldorf) zu beschweren.
22. PREISE
Sämtliche Preise sind freibleibend und unverbindlich. Die Berechnung erfolgt zu den jeweils gültigen Tagespreisen. Alle Händlerpreise sind in “EURO” ohne MwSt. Alle Ladenrichtpreise sind unverbindliche Preisempfehlungen und beinhalten 19 % MwSt.
23. WAFFENRECHT (sofern ein neues Gesetz keine Änderungen bringt)
Zum Erwerb bestimmter angebotener Waffen- und Munitionsprodukte bedarf es gemäß Waffengesetz in der Bundesrepublik Deutschland der Erlaubnis. Davon ausgenommen sind u.a. Luftgewehrkugeln, Hülsen, Geschosse und Zündhütchen. Bitte beachten Sie die entsprechenden Bestimmungen des Waffengesetzes und seiner Verordnungen, sowie die des Sprengstoffgesetzes für den Erwerb von Pulver.